Anya Technology

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen B2B

ANYA Technology GmbH | Stand Oktober 2026

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Sie regeln den Verkauf physischer Produkte. Gesondert vereinbarte Plattform-, Konnektivitäts-, App- und sonstige digitale Dauerleistungen richten sich nach dem Vertrag „anya Connect“.

1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Hardware, Zubehör, Ersatzteilen und sonstigen beweglichen Sachen („Produkte“) durch die ANYA Technology GmbH („ANYA“) an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
  2. Die AVB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit ANYA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die vorbehaltlose Lieferung oder Annahme einer Zahlung gilt nicht als Zustimmung.
  3. Für den einzelnen Auftrag gilt folgende Rangfolge: (a) individuell ausgehandelte Vereinbarungen, (b) Auftragsbestätigung von ANYA, (c) vereinbarte Produkt- und Leistungsspezifikationen, (d) diese AVB. Bei Widersprüchen geht die jeweils vorrangige Regelung vor. Leistungsbeschreibungen zu anya Connect werden nur Bestandteil des Kaufvertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  4. ANYA weist den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung auf den Link zu diesen AVB und auf deren mögliche Aktualisierung hin. Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Auftrags über die Website oder den B2B-Shop abrufbare und speicherbare Fassung. Aktualisierte Fassungen gelten nur für danach abgeschlossene Aufträge; bereits abgeschlossene Aufträge bleiben unberührt.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden zum Vertrag, insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt und Minderung, bedürfen der Textform. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von ANYA sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot, das ANYA innerhalb von 14 Kalendertagen durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung annehmen kann.
  2. Maßgeblich für Art, Menge und Beschaffenheit der Produkte sind die Auftragsbestätigung und die darin ausdrücklich in Bezug genommenen Spezifikationen. Angaben in Katalogen, Werbematerialien, Präsentationen oder auf Webseiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart werden.
  3. ANYA behält sich sämtliche Rechte an Angeboten, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Software, Mustern und sonstigen Informationen vor. Der Kunde darf sie nur zur Prüfung und Durchführung des Vertrags verwenden und ohne vorherige Zustimmung von ANYA weder vervielfältigen noch Dritten zugänglich machen.

3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab dem in der Auftragsbestätigung bezeichneten Lager; Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. ANYA kann für einzelne Aufträge Vorauszahlung oder angemessene Abschlagszahlungen verlangen, wenn dies spätestens in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wird.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
  5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, darf ANYA ausstehende Leistungen bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit verweigern. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist darf ANYA vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  6. Bei vereinbarten Lieferzeiten von mehr als vier Monaten darf ANYA den Preis an nach Vertragsschluss eingetretene, von ANYA nicht zu vertretende Änderungen der Material-, Beschaffungs-, Fracht-, Energie- oder Abgabenkosten anpassen. Die Anpassung ist auf die tatsächliche Kostenänderung begrenzt; Kostensenkungen sind gegenzurechnen. ANYA weist die Berechnungsgrundlage auf Verlangen nach. Beträgt die Erhöhung mehr als zehn Prozent des vereinbarten Nettopreises, kann der Kunde den betroffenen, noch nicht erfüllten Auftrag innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Mitteilung kündigen.

4 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ANYA sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind, der Kunde geschuldete Mitwirkungen erbracht hat und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
  2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und gesondert abgerechnet werden können.
  3. Kann ANYA eine Lieferung aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung trotz rechtzeitig abgeschlossenem kongruentem Deckungsgeschäft oder aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs nicht fristgerecht erbringen, informiert ANYA den Kunden unverzüglich und teilt eine neue voraussichtliche Lieferzeit mit. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, darf jede Partei hinsichtlich des betroffenen Teils vom Auftrag zurücktreten; empfangene Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
  4. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs sind insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Epidemien, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, erhebliche Energie-, Transport- oder Lieferkettenstörungen sowie schwerwiegende Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Die betroffene Partei hat die Auswirkungen im zumutbaren Umfang zu mindern.
  5. Für den Lieferverzug von ANYA gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verlangt der Kunde pauschalierten Verzugsschaden, beträgt dieser für jede vollendete Woche 0,5 Prozent, insgesamt höchstens fünf Prozent, des Nettowerts des verspäteten Lieferteils. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren, ANYA der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten. Die Haftungsregelungen in Ziffer 11 gelten ergänzend.

5 Versand Gefahrübergang und Annahmeverzug

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab dem anya Logistik Zentrum, Heinrich-Hertz-Straße 28, 41516 Grevenbroich. ANYA versendet die Produkte auf Kosten des Kunden durch einen von ANYA ausgewählten Frachtführer oder Paketdienstleister. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Produkte an den Frachtführer oder Paketdienstleister am anya Logistik Zentrum auf den Kunden über. Individuell vereinbarte Lieferbedingungen, insbesondere Incoterms® 2020, gehen dieser Regelung vor.
  2. Verzögert sich Versand oder Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über. ANYA kann die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden lagern und die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen.
  3. Zusätzlich kann ANYA bei Annahmeverzug für jede vollendete Woche eine Pauschale von 0,5 Prozent, insgesamt höchstens fünf Prozent, des Nettowerts der betroffenen Produkte verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ANYA darf einen höheren Schaden nachweisen. Die Pauschale wird auf weitergehende Ansprüche angerechnet.

6 Eigentumsvorbehalt

  1. ANYA behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor („Vorbehaltsware“).
  2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern und ANYA über Pfändungen, Insolvenzanträge und sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.
  3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags an ANYA ab; ANYA nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt.
  4. Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für ANYA, ohne dass ANYA hieraus Verpflichtungen entstehen. Entsteht Miteigentum, bestimmt sich dessen Anteil nach dem Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt ANYA auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

7 Verwendung Produktsicherheit und Mitwirkung

  1. Der Kunde verwendet, lagert, installiert, wartet und entsorgt die Produkte entsprechend der Produktdokumentation und den Sicherheitsanweisungen. Er setzt nur von ANYA freigegebenes Zubehör, Ladegeräte, Ersatzteile sowie Software- und Firmwarestände ein und gibt die für Endnutzer bestimmten Hinweise vollständig weiter.
  2. Der Kunde prüft Produkte vor Inbetriebnahme und in den vorgeschriebenen oder sachgerechten Abständen auf erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit. Sicherheitsrelevante Vorfälle, Fehlfunktionen, Batterieauffälligkeiten, Personen- oder Sachschäden und behördliche Maßnahmen sind ANYA unverzüglich mitzuteilen; betroffene Produkte und Protokolldaten sind bis zur Freigabe zu sichern.
  3. Rückrufe, Sicherheitswarnungen und sonstige Korrekturmaßnahmen werden von den Parteien unverzüglich unterstützt. Der Kunde ermöglicht die Identifizierung betroffener Produkte und Endabnehmer, soweit rechtlich zulässig. Die Kosten trägt die Partei, in deren Verantwortungsbereich die Maßnahme verursacht wurde; zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
  4. Produkte mit Alarm-, Ortungs-, Kommunikations- oder Messfunktionen sind technische Hilfsmittel. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet ANYA weder eine Notrufannahme noch eine fortlaufende Überwachung, fachliche Bewertung oder Reaktion auf Meldungen. Der Kunde richtet angemessene organisatorische Ausfall-, Eskalations- und Ersatzverfahren ein und informiert seine Endnutzer über Systemgrenzen.
  5. Bestimmte zentrale Funktionen und Dienstleistungen, insbesondere die Anbindung an die Anya Management Plattform (AMP), die zentrale Geräteverwaltung, von ANYA bereitgestellte SIM-Karten, die Anbindung an ANYA-Apps sowie die zentrale Bereitstellung von Software- und Firmware-Updates, setzen einen gesonderten Vertrag über anya Connect voraus und sind nicht Bestandteil des Kaufpreises.
  6. Ob und in welchem Umfang ein Produkt ohne aktiven anya-Connect-Vertrag lokal genutzt werden kann, ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Produktdokumentation. Beim anya Cariss bleiben insbesondere die lokale Programmierung, der Betrieb mit einer eigenen kompatiblen SIM-Karte und die lokale Übertragung bereitgestellter Sicherheitsupdates möglich. Angaben zur Mobilfunk-, Internet- oder Plattformanbindung stellen keine Garantie einer flächendeckenden, jederzeitigen oder unterbrechungsfreien Verbindung dar.

8 Mängelrechte

  1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Eine Garantie besteht nur, wenn ANYA sie ausdrücklich als solche erklärt.
  2. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, untersucht der Kunde die Produkte unverzüglich nach Ablieferung und zeigt erkennbare Mängel unverzüglich in Textform an. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt maßgeblich.
  3. Bei einem Mangel leistet ANYA nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach. Der Kunde gewährt ANYA angemessene Zeit und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung und stellt das beanstandete Produkt zur Verfügung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Ansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Installation, Veränderung, unterlassener Wartung, nicht freigegebenem Zubehör, nicht durchgeführten bereitgestellten Aktualisierungen oder normalem Verschleiß beruht und ANYA dies nicht zu vertreten hat. Bei Lithium-Ionen-Akkus sind insbesondere die Vorgaben zu Lagerung, Ladung, Temperatur und bestimmungsgemäßer Verwendung zu beachten. Eine gebrauchs- und altersbedingte Verringerung der Akkukapazität ist kein Mangel, soweit nicht eine bestimmte Mindestkapazität ausdrücklich vereinbart oder garantiert wurde.
  5. Erweist sich eine Mängelanzeige als unbegründet und hätte der Kunde dies bei angemessener Prüfung erkennen können, ersetzt er ANYA die dadurch erforderlichen Prüf- und Bearbeitungskosten nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen.
  6. ANYA kann für einzelne Produkte eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Funktions- oder Haltbarkeitsgarantie, gegebenenfalls einschließlich des Akkus, gewähren. Eine solche Garantie besteht nur, wenn sie in der Produktbeschreibung, im B2B-Shop, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Garantieerklärung ausdrücklich als Garantie bezeichnet ist. Für Inhalt, Dauer, Voraussetzungen und Ausschlüsse ist ausschließlich die bei Vertragsschluss geltende Garantieerklärung maßgeblich. Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

9 Produkte mit digitalen Elementen und Aktualisierungen

  1. Soweit ein Produkt digitale Elemente enthält, ergeben sich die geschuldeten Funktionen, Kompatibilitäten und Aktualisierungen aus der Auftragsbestätigung und der bei Vertragsschluss geltenden Produktdokumentation. ANYA stellt die geschuldeten sowie sicherheitsrelevanten Aktualisierungen für den vereinbarten oder gesetzlich erforderlichen Zeitraum über den B2B-Shop oder einen anderen mitgeteilten Bereitstellungsweg zur Verfügung und informiert den Kunden in angemessener Weise über sicherheits- oder funktionsrelevante Aktualisierungen.
  2. Der Kunde installiert bereitgestellte Aktualisierungen unverzüglich und beachtet Installationshinweise. ANYA haftet nicht für Beeinträchtigungen, die allein darauf beruhen, dass der Kunde eine ordnungsgemäß bereitgestellte Aktualisierung trotz angemessener Information nicht installiert hat.
  3. Gesondert vergütete Plattform-, App-, Konnektivitäts- und Supportleistungen sowie die zentrale Bereitstellung von Aktualisierungen richten sich nach anya Connect. Die für das verkaufte Produkt zwingend geschuldeten Aktualisierungen und sonstigen gesetzlichen Pflichten bleiben unberührt.

10 Verjährung

Mängelansprüche verjähren zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Arglist, einer ausdrücklich übernommenen Garantie, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, gesetzlichen Rückgriffsansprüchen sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Fristen.

11 Haftung

  1. ANYA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet ANYA nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ANYA.

12 Exportkontrolle und Sanktionen

  1. Der Kunde hält alle anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften ein. Er darf Produkte, Software und technische Informationen weder unmittelbar noch mittelbar an verbotene Empfänger, für verbotene Zwecke oder in verbotene Länder liefern oder verfügbar machen.
  2. Der Kunde stellt ANYA auf Verlangen die für Exportkontrollprüfungen erforderlichen Angaben und Nachweise zur Verfügung. ANYA darf die Leistung verweigern oder vom betroffenen Auftrag zurücktreten, soweit die Erfüllung gegen anwendbare Vorschriften verstoßen würde; Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit ANYA das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.

13 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische, technische und sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung der Geschäftsbeziehung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die andere Partei ist vorab zu informieren, soweit dies zulässig ist.
  2. Die Verpflichtung gilt fünf Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung fort. Geschäftsgeheimnisse werden geschützt, solange ihre gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.

14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. ANYA darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form gilt. Individuelle Abreden haben Vorrang.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. § 139 BGB wird abbedungen.
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